Barrierefreiheit
Im Zuge der Projektplanung wird oftmals vergessen, dass Bodenfugen und der Einsatz von entsprechenden Profilen die Barrierefreiheit beeinträchtigen kann und somit internationale Standards nicht eingehalten werden.
Barrierefreiheit
Aufgrund internati onaler Gesetzgebungen muss man immer die jeweiligen Bestimmungen zur Barrierefreiheit genauestens beachten. Besonders der “Americans with Disabilities Act (ADA), der US Department of Transport´s “Standart for Transportation Facilities” und der “UK Building Regulations Part M:1.26” und die DIN 18040 “Barrierefreies Bauen” sind hier zu nennen. Durch die internationale Ausrichtung der Atec-Gruppe gilt der American with Disabilities Act (ADA), aufgrund seiner vorbildlichen Regularien, in diesem Katalog als Standard.
Die folgenden Schaubilder veranschaulichen die aktuellen ADA Anforderungen:
Abbildung 1:
Eine Stufe darf eine Höhe von 6,4 mm nicht überschreiten, ohne das die Kanten abgeschrägt sind.
Abbildung 2:
Bei Stufen mit einer Höhe von 6,4 mm bis 13 mm, muss in einem Verhältnis von 1:2 oder weniger abgeschrägt werden.
Abbildung 3:
Bei Stufen mit einer Höhe von > 13 mm bis ≤75 mm wird empfohlen, diese im Verhältnis von 1:12 oder höher abzuschrägen.
Abbildung 4:
Des Weiteren geben die ADA Regularien vor, dass Spalten von Gitterrosten oder ähnlichen Bodensystemen in Bereichen für Fußgänger, nicht breiter als 13 mm sein dürfen.
Compliance Stamp
Die mit der ADA Complinnce Stamp markierten Produkte sind vollständig konform mit allen aktuellen Gesetzgebungen in Bezug auf Barrierefreiheit.